AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der IA-Engineering GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern über Leistungen der Softwareentwicklung, Programmierung, Inbetriebnahme und Beratung im Bereich der Automatisierungstechnik. Es wird ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB tätig. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der zugrunde liegenden Spezifikation. Änderungen und Erweiterungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert vergütet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Zugänge und Informationen bereit, insbesondere Anlagendokumentation, Schaltpläne, Risikobeurteilungen sowie den Zugang zur Anlage. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend.
5. Termine
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Bei Inbetriebnahmen vor Ort setzt die Terminplanung die Anlagenbereitschaft voraus.
6. Vergütung und Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, wird nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stunden- beziehungsweise Tagessätzen abgerechnet. Reisezeiten, Reise- und Übernachtungskosten werden gesondert berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
7. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält an der im Auftrag erstellten Anwendungssoftware ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Einsatzzweck. Bibliotheken, Bausteine und Standardkomponenten des Auftragnehmers, die nicht auftragsspezifisch entstanden sind, verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers; der Auftraggeber erhält daran ein Nutzungsrecht im Rahmen der jeweiligen Anlage.
8. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen fachgerecht und entsprechend der vereinbarten Spezifikation erbracht werden. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zunächst besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026